Werden Sie Wahlhelfer/in bei der Bundestagswahl am 23.02.2025!
Für die Durchführung der Bundestagswahl 2025 (voraussichtlich am 23.02.2025) sind wir dringend auf der Suche nach freiwilligen Wahlhelfer*innen.
Bei der Wahl zum 21. Bundestag (Bundestagswahl 2025) dürfen alle Personen als Wahlhelfer*in mitwirken, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl 2025 !
Wenn Sie oder jemand den Sie kennen als Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl 2025 (voraussichtlich am 23.02.2025) mitwirken möchte/n, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei mir. Schön wäre auch zu wissen, welche Funktion Sie im Wahlvorstand übernehmen möchten (Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in oder Beisitzer*in). Die Berufungsschreiben zur/zum Wahlhelfer*in mit allen weiteren Informationen werden voraussichtlich ab Mitte Dezember 2024 per Post verschickt.
Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an wahl@amt-kellinghusen.de.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.amt-kellinghusen.de
Foto: Element5 Digital/Unsplash