Wohnungssuche

Weder die Stadt Kellinghusen noch die Amtsverwaltung verfügen über eine behördliche Auskunftsstelle für Wohnungssuchende. Daher können wir Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung leider nicht behilflich sein. 

Anzeigen für freie oder frei werdende Wohnungen finden Sie in der lokalen Presse, z. B. der >Norddeutschen Rundschau, dem >Anzeiger oder den >Hallo Wochenblättern (externe Links). Die Tages- und Wochenzeitungen liegen in der >Stadtbücherei aus und können kostenfrei eingesehen werden.

Weiterhin werden auf verschiedenen Internetportalen, wie z. B. Immobilienscout24, Immonet oder auch Ebay Kleinanzeigen Anzeigen für Wohnungen veröffentlicht. 

Wohnberechtigungsschein nach § 8 SHWoFG

Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss mit seinen bzw. ihren Haushaltsangehörigen einen Haushalt nach § 8 Abs. 5 SHWoFG bilden und es muss die für diesen Haushalt geltende Einkommensgrenze eingehalten werden. Die Prüfung des Einkommens erfolgt bei der Behörde, bei der der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt wird.

Außerdem ist die Größe einer Wohnung, die bezogen werden darf, in der Regel abhängig von der Größe des Haushaltes (angemessene Wohnungsgröße).

Weitere Informationen über Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie bei der >Amtsverwaltung Kellinghusen (externer Link).