Am "kleinen Rensinger See" kann ein kleiner, öffentlicher Grillplatz genutzt werden. Es stehen keine sanitären Einrichtungen zur Verfügung.
Es wird darum gebeten, die umliegende Natur pfleglich zu behandeln, Müll zu entsorgen und den Platz sauber zu hinterlassen. Der Grillplatz befindet sich auf dem Gebiet des Naturparks Aukrug und hat einen besonderen Schutzstatus. Wildes Campen ist in Deutschland generell verboten, nicht nur in Naturschutzgebieten. Näheres regelt das >Landesnaturschutzgesetz des Bundeslandes Schleswig-Holstein (externer Link).