Wir brauchen Ihre Hilfe!
Werden Sie Wahlhelfer*in bei der Europalwahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024
Was für Aufgaben haben Wahlhelfer*innen?
• Prüfung der Wahlberechtigung
• Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
• Feststellung des Wahlergebnisses
Als Wahlhelfer*in müssen Sie am Wahltag nicht während der gesamten Wahlhandlung (08.00 – 18.00 Uhr) im Wahlraum anwesend sein. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer*innen in zwei Schichten eingeteilt, sodass Sie entweder die Früh- oder Spätschicht (jeweils ca. 5 Stunden) übernehmen. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer*innen anwesend sein.
Wer kann Wahlhelfer*in werden?
• deutsche Staatsangehörigkeit (oder Unionsbürger*in)
• am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet.
• seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag Ihren Wohsitz in der Bundesrepublik Deuitschland oder in einem der übrigen EU-Mitgliedstaaten haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ihr Einsatz wird belohnt:
Sie erhalten je nach Funktion im Wahlvorstand einen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 35,00 € (Beisitzer*innen) bzw. 60,00 € (Funktionsträger*innen).
Fragen?
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822 / 39 113 oder per E-Mail an: wahl@amt-kellinghusen.de.
Um sich direkt als Wahlhelfer*in für die Europawahl 2024 anzumelden, nutzen Sie bitte das Anmeldeformular des Amtes Kellinghusen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Ihre Gemeindewahlbehörde
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite www.amt-kellinghusen.de